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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 11.1.2011 bis auf Widerruf, Irrtum und Änderungen vorbehalten

Ich erbringe meine Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen und den nachfolgenden Bedingungen:

Berechtigung zur Berufsausübung
Die Ausübung eines jeden Gewerbes setzt die sogenannte „Gewerbeberechtigung“ voraus. Zeichenbüros erbringen folgende Leistungen:
„Anfertigen von technischen Zeichnungen nach vollständig vorgegebenen Angaben des Auftraggebers, unter Ausschluss aller den Baumeister und technischen Büros vorbehaltenen Tätigkeiten.“
Beachten Sie daher, dass es Sache des Auftraggebers ist, die Auftragsgrundlagen sach- und fachgerecht zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine inhaltliche Prüfung der uns zur Ausführung zur Verfügung gestellten Unterlagen und auch keine Haftung für diese.

Wie wird ein Zeichenbüro tätig
Ein Zeichenbüro wird regelmäßig aufgrund eines Auftrages tätig, den es entweder von einem privaten Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr von Unternehmern, vor allem aber von Planern und anderen einschlägigen Fachunternehmen, erhält (Werkvertrag).
Bei dieser Art von Verträgen handelt es sich um „zweiseitige“ Rechtsgeschäfte, also solche, die auf beiden Seiten Rechte und Pflichten konstituieren.
Die Hauptleistungspflicht auf Seiten des Zeichenbüros liegt darin, die entsprechenden Zeichnungen nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erbringen, während der Auftraggeber die Verpflichtung hat, die vertragsgemäße Leistung ordnungsgemäß zu entgelten (Hauptleistungspflicht: Bezahlung des Entgelts).

Zustandekommen
Vertragsgegenstand des Vertrages ist die im Angebot beschriebene Leistung. Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit der Auftragsbestätigung des Kunden über der laut Angebot angebotenen Leistung mit uns zustande. Durch die Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB ausnahmslos an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf Grundlage dieses Vertrages, der sich aus dem Angebot und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.

Leistungserfüllung
Mit Übergabe der Plandateien an den Auftraggeber gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder per Datenübertragung. Der Datenträger wird Eigentum des Auftraggebers. Nachträgliche Änderungen gegenüber den Vorlagen werden nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.

Lieferfrist
Es gilt, sofern vereinbart, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Auftraggebers entstanden sind. Ebenfalls kann sich die Lieferfrist aber auch durch Krankheit des Auftragnehmers verlängern.
Inhalte
Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist ausschließlich der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die Pläne (Plandateien) sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.

Honorar
Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung zuzüglich der gesetzlichen Abgabe.

Zahlung – Fälligkeit
Das Entgelt wird nach erbrachter Leistung durch uns und nach Rechnungszustellung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, werden Mahnspesen in Höhe von Euro 5,– Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelung erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bleiben die von uns erstellten Pläne und Grafiken unser Eigentum. Sollten die Rechnungen und Teilzahlungen vom Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (laut Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung) beglichen werden, so steht es dem Aufragnehmer frei, die Arbeiten sofort einzustellen. Der Auftraggeber hat somit kein Recht den dadurch verursachten Schaden beim Auftragnehmer einzuklagen.

Haftungsbeschränkung
Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt ausschließlich die Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma in 6370 Kitzbühel, St. Johanner Straße 49a. Als Gerichtstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Zeichenbüro Praschberger KG wird die österreichische inländische sowie die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kitzbühel gemäß § 104 JN ohne Rücksicht auf den Streitwert vereinbart.

Gewerberechtliche Vorgabe
Das Zeichenbüro Praschberger KG ist nicht berechtigt Entwürfe anzufertigen, sondern Zeichnungen nur nach aussagekräftigen Entwürfen der Auftraggeber auf deren Weisung und Verantwortung anzufertigen. Das Zeichenbüro Praschberger KG ist nicht berechtigt Zeichnungen bei Behörden einzureichen. Zeichnungen welche das Zeichenbüro Praschberger KG ausgefertigt hat, dürfen von Dritten nicht auf dem Namen Zeichenbüro Praschberger KG bei Behörden eingereicht werden.